Welche Hilfe ist zu erwarten?

Betroffene mit angeborener oder erworbener Querschnittslähmung und deren Ange- hörigen bedürfen nach der erstmali­gen Rehabilitation lebenslang einer qualifizierten Rechtsberatung. Im Vordergrund stehen Versicherungsfragen.

Mitglieder vom Rollstuhlclub oder der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV) haben im Sozialversicherungsbereich Anspruch auf unentgeltliche Beratung.

Beim Ressort Recht- & Sozialberatung wie Arbeits-, Familien- oder Steuerrecht werden die Mitglieder beraten, wenn ein Zusammenhang mit der Behinderung besteht.

Auskunftspersonen

Roland Dürr

[email protected]
079 696 71 57

Michael Bütikofer

Schweizer Paraplegiker-Vereinigung
Rechtsanwalt und Notar
Bereichtsleiter
Tel.  032 322 12 33
[email protected]