Finanzierung von Betreuungskosten

Wie finanziere ich die Pflege- und Betreuungskosten? 

Medizinische Massnahmen der IV

Bei Kindern mit anerkannten Geburtsgebrechen übernimmt die IV die zur Behandlung dieses Gebrechens nötigen medizinischen Massnahmen. Dazu gehört auch die Behandlungspflege durch die Spitex sowie die dafür notwendige Abklärung und Beratung. Die Kostenvergütung für medizinische Massnahmen wird grundsätzlich nur an zugelassene Fachpersonen (Spitex) ausgerichtet. Die IV vergütet medizinische Massnahmen längstens bis zum 20. Altersjahr.
 

Hilflosenentschädigung der IV (HE)

Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. regelmässig und erheblich auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist, gilt als hilflos und kann eine HE beantragen. Auch ein Bedarf an dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung wird angerechnet. Bei Erwachsenen berücksichtigt die IV zudem die Begleitung, die notwendig ist, um selbständig Ieben zu können. Die HE wird nach Schweregrad abgestuft (Ieicht, mittel oder schwer). Bei Erwachsenen wird die HE monatliche pauschal vergütet; bei Kindern müssen die Eltern alle drei Monate mittels Formular abrechnen. Die HE ist frei einsetzbar, kann aber von der Krankenversicherung teilweise angerechnet werden, wenn diese Pflegeleistungen erbringt.
 

lntensivpflegezuschlag der IV

Für Kinder, die eine aufwendige Betreuung benötigen, kann zusätzlich zur HE ein Intensivpflegezuschlag ausgerichtet werden. Dieser orientiert sich am konkreten Bedarf. Der lntensivpflegezuschlag ist frei einsetzbar, kann aber von der Krankenversicherung teilweise angerechnet werden.
 

Assistenzbeitrag der IV

Seit 1.1.2012 können Bezüger-/innen einer HE, welche über das nötige Mass an Selbständigkeit  verfügen, Personen anstellen, um das Leben zu Hause zu ermög- lichen. Minderjährige haben unter gewissen Umständen ebenfalls Anspruch auf einen Assistenzbeitrag. Dazu gehören schwer pflegebedürftige Kinder und Jugendliche, die zu Hause gepflegt werden sowie vorwiegend körperbehinderte Kinder und Jugendliche, die eine reguläre Ausbildung absolvieren oder erwerbstätig sind. Es werden nur Leistungen bezahlt, die von natürlichen Personen im Rahmen eines Arbeitsvertrages erbracht werden. Leistungen von Organisationen (Spitex etc.) und Familien- angehörigen können über den Assistenzbeitrag nicht entschädigt werden. Pflege- leistungen der obiligatorischen Krankenversicherung Neben der Behandlungspflege vergütet die Krankenkasse die Grundpflege und die dafür notwendige Abklärung und Beratung. Versichert sind alle Personen. Dazu gehören auch Kinder mit Geburts- gebrechen soweit die beantragte Leistung nicht durch die IV gedeckt ist. Vorausgesetzt werden eine ärztliche Verordnung und eine Bedarfsabklärung durch die Spitex. Die Krankenversicherung bezahlt zudem nur Leistungen von zugelassenen Fachpersonen (Spitex). Der Patient muss sich mit dem Selbstbehalt und der Franchise an den Pflegekosten beteiligen. In einigen Kantonen wird zudem eine Patienten- beteiligung erhoben.
 

Ergänzungsleistung (EL)

Sie erbringt umfassende Leistungen für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause durch die Spitex, direkt angestellte Personen oder Familienangehörige. Die Kosten müssen belegt sein und werden nur soweit vergütet, als sie nicht bereits durch andere Versicherungen gedeckt sind. Die Obergrenze für die Vergütung der Pflege zu Hause beträgt für alleinstehende Personen maximal CHF 90'000.00. Unter welchen Voraussetzungen Leistungen in welchem Umfang vergütet werden, ist kantonal geregelt.
 

Kostenbeiträge/Geldbeträge/Preislimiten der IV

Die Integration Handicap (www.integrationhandicap.ch) gibt jährlich eine Broschüre „ Die IV in Zahlen“ mit den aktuellen Zahlen heraus. Die Broschüre kostet CHF 6.00.
 

Procap-Beratung

Eine persönliche Beratung bei Procap ist auf jeden Fall empfehlenswert. Kontakte im Thurgau:

Arbon-Obersee; Ruth Scherrer, Präsidentin, Tel. 071 446 50 56

Bischofzell-Weinfelden; Werner Hugentobler, Präsident, Tel. 071 944 34 54

Thurgau West: Ruedi Burkhard, Präsident, Tel. 071 977 20 66

 

Weitere mögliche Kostenträger


Pflegeleistungen der Unfall- bzw. Militärversicherung

Die Unfallversicherung kommt zum Zug, wenn die beanspruchte Hauspflege auf einen Unfall zurückzuführen ist und die betreffende Person obligatorisch oder freiwillig bei einer Unfallversicherung versichert war. Bei Unfall oder Erkrankung wahrend dem Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst ist die Militärversicherung zuständig. Beide Versicherungen kennen neben Pflege- und Behandlungsleistungen auch die Hilf- losenentschädigung.
 

AHV

Sie richtet ebenfalls eine Hilflosenentschädigung aus, die für die Pflege eingesetzt werden kann. Eigentliche Behandlungs- und Pflegekosten werden nicht übernommen.
 

Private Zusatzversicherungen

Insbesondere fur hauswirtschaftliche Leistungen und sozialbegleitende Massnahmen ist jeweils auch zu prüfen, ob eine private Zusatzversicherung besteht.
 

Pflegebeiträge

Gewisse Gemeinden unterstützen die Pflege zu Hause mit Pflegebeiträgen.
 

Sozialhilfe

Sie kommt zum Tragen, wenn die Leistungen der Versicherungen und die Eigenmittel der betroffenen Person nicht ausreichen, um die notwendige Pflege sicherzustellen.

 

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